> Gedichte und Zitate für alle: J.Wolfgang von Goethe-juristische Schriften: [Heckel gegen Heckel] (12)

2019-10-26

J.Wolfgang von Goethe-juristische Schriften: [Heckel gegen Heckel] (12)



[Heckel gegen Heckel] 

Frankfurt, 5. März 1774 

Wohl-und HochEdelgeborne Gestrenge Fest und Hochgelahrte Hochfürsichtige und Hochweise Herren; Großgünstig Hochgebietend und Hochgeehrteste Herren Gerichts Schultheiß und Schöffen! Die wegen unsern Sozietäts Irrungen zwischen mir und meinem Vater zu untersuchende Rechnung sind nunmehro von mir und dem von seiner Seite dazu vorgeschlagenen Rechnungs Verständigen gehörig auseinander gesetzt, und alles ins klare gebracht worden.

Es haben sich bei dieser Gelegenheit verschiedene Geheimnisse aufgedeckt wodurch zugleich an den Tag gekommen: daß mir noch ein ansehnliches bisher vorenthaltnes von meinen Vater vergütet werden müsse; Den Grund meiner gedachten Forderung leget ein Rechnungs Nachtrag dar, welchen ich sub Sign: : an, mit beizufügen höchst nötig gefunden.

Es ergeben sich aus demselben lauter unwidersprechliche vor seinem beeidigten Rechnungs Führer selbst eingestandne Verhältnisse, und zeugen von denen so lange schon gehegten Gesinnungen, gegen einen Sohn, der es von seiner [Seite] jederzeit sich angelegen sein lassen, treu und redlich mit seinem Vater umzugehen.

Ein mehreres wird ferner aus dem abgefaßten Bericht erhellen, welchen Herr Geiler nach nunmehro beendeter Untersuchung zu machen vor sich siehet, zu welcher Arbeit derselbe schon so oft von mir durch Bitte und Erinnerungen eingeladen worden. 

Weilen nun aber derselbe auf keine Weise zu bewegen, die Sache zu beenden, als woran mir allzuviel gelegen: Als habe Ew. HochAdel. Gestrengen und Herrlichkeiten p in tiefster Untertänigkeit mit der Bitte angehen sollen: Hochdieselben geruhen Herrn Geilern die Beförderung und endliche Ausfertigung der Sache hochgeneigtest anzubefehlen. Worüber p. Euer Hochadel. Gestrengen und Herrlichkeiten pp. untert'g gehorsamster Johann Friederich Heckel JWGoethe Lt

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